Geändert am: 07/06/2021
Mal sehen, was das deutsche gesetz über den anbau von cannabis sagt: ist diese praxis legal geworden oder nicht?
Fake News über Cannabis gibt es seit Anbeginn der Zeit: Erst hieß es, es mache die Menschen wahnsinnig, dann wurde behauptet, es mache die Nutzer gewalttätig, und dann wiederum hieß es, es führe zu einer Überdosis. Nichts davon ist wahr und deswegen auch die Verteufelung von Marihuana ist inzwischen (fast) verschwunden… Und auch das Gesetz wird immer freizügiger.
In vielen Ländern ist es beispielsweise möglich, Marihuana-Samen für den Eigenbedarf – in begrenzten Mengen – anzubauen. Auch Deutschland soll sich ab Dezember 2019 an die anderen Staaten angepasst haben. Aber ist der Anbau von Cannabis wirklich legal?
Können wir sicher sein, dass es sich hierbei nicht um einen der üblichen Schwindel über Gras handelt, der nur verbreitet wird, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und die Klickzahlen von Zeitungen und Blogs zu erhöhen?
Heute werden wir Ihnen helfen, die Wahrheit herauszufinden, und wir werden Ihnen genau sagen, was das deutsche Gesetz dazu sagt und warum es seit 2019 kein Verbrechen mehr ist, Cannabis anzubauen.
Ist der Anbau von Cannabis zu Hause wirklich kein Verbrechen mehr?
Das Problem ist, dass es keine genaue Antwort auf diese Frage gibt, denn was die Straftat Denn was das Verbrechen bestimmt, sind nicht nur die Mengen an angebautem Cannabis, sondern auch die Umstände, unter denen diese Tathandlung gemacht wird.
Um besser zu verstehen, müssen Sie wissen, dass die Auffassung an den Anbau von Marihuana zu Hause kein Verbrechen mehr darstellt, auf das Urteil des Kassationsgerichts in den Vereinigten Sektionen vom 19. Dezember 2019 zurückgeht.
Das Urteil lautet in der Tat so:
“Der Straftatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln ist unabhängig von der unmittelbar erzielbaren Wirkstoffmenge gestaltbar, wobei die Übereinstimmung der Pflanze mit dem vorgesehenen botanischen Typus und ihre Eignung, auch für die Art des Anbaus, zur Reife zu gelangen und Betäubungsmittel zu produzieren, ausreicht.
Als ausgeschlossen müssen jedoch die im häuslichen Bereich durchgeführten Anbautätigkeiten kleinsten Umfangs angesehen werden, da sie nicht in den Anwendungsbereich der Strafnorm fallen, die aufgrund der angewandten elementaren Techniken, der geringen Anzahl der Pflanzen, der sehr bescheidenen Menge des zu erzielenden Produkts und des Fehlens weiterer Anhaltspunkte für ihre Einführung in den Betäubungsmittelmarkt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Anbauers bestimmt zu sein scheinen”.
Einfach ausgedrückt sollte der Anbau von Marihuana zu Hause keine Straftat sein, wenn:
- Die Anzahl der Pflanzen ist sehr gering
- Die Menge an Gras, die der Erzeuger bekommen kann, begrenzt ist
- Die Anbautechniken rudimentär sind
- es keine Hinweise auf eine Absicht gibt, das Cannabis an andere Personen zu verkaufen.
All diese Faktoren können beweisen – auch wenn ein Urteil sicherlich nicht mathematisch ist – dass eine Person beabsichtigt, Cannabis für den rein persönlichen Gebrauch anzubauen, und dies nicht mit dem Ziel, es weiterzugeben oder an andere Personen zu verkaufen.
Was sind die Indikationen für den Anbau von Cannabissamen zu Vertriebszwecken?
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Wann ist der Anbau von Marijuana definitiv eine Straftat?
Laut dem Kollegium der Vereinigten Sektionen gibt es einige Faktoren, die die Absicht zum Vertrieb oder, allgemeiner, den Verkauf von Marijuana an Dritte deutlich machen. Im Folgenden sind diese aufgeführt:
- die Menge der angebauten Betäubungsmittel
- die wirtschaftlichen Verhältnisse des Züchters (zum Beispiel ein Arbeitsloser, der unter äußerst komfortablen Bedingungen lebt, erregt zweifellos Verdacht)
- Methoden zur Aufbewahrung und Aufteilung der Ernte
- Vorhandensein geeigneter Mittel zum Beschneiden von Marijuana
- wo und wie die Cannabispflanzen und -blüten gelagert werden
Die Berücksichtigung dieser Faktoren ist äußerst hilfreich bei der Entscheidung, ob sich eine Person des Straftatbestands der illegalen Verbreitung schuldig gemacht hat oder nicht.
Wenn die Verteilung von Betäubungsmitteln eine Straftat darstellt, ist der Besitz des Stoffes (in begrenzten Mengen) ohne den Zweck des Handels nicht. Dennoch handelt es sich immer um eine Ordnungswidrigkeit.
Cannabis für den persönlichen Gebrauch anbauen? In einigen Fällen handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Nach Gesetz ist eine Ordnungswidrigkeit der Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, für die eine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist. Diese Sanktion ist in der Regel eine Geldstrafe, kann aber auch die vorübergehende Beschlagnahme von wichtigen Dokumenten beinhalten.
Der Anbau von Marijuana und die Anpflanzung von marijuana samen für den Eigenbedarf stellt nämlich den Besitz von Drogen dar auch wenn leichten. , ist der Besitz dieser Substanzen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Diese Grenze, soweit es sich um Cannabis handelt, lag früher bei nur 5 Gramm… Diese Beschränkung ist nun glücklicherweise aufgehoben worden. Die legalen Mengen an Cannabis waren so niedrig, dass bereits eine einzige Pflanze die für die Überschreitung des Straftatbestands erforderlichen Mengen an Blüten produziert hätte.
Jetzt kommt es auf das Urteil und die Entscheidung der Behörden an, denn sie könnten den Besitz als harmlos ansehen oder auf die Weitergabe an Dritte abzielen.
Wenn der Anbau von Cannabis (und damit der Besitz) eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird dem Betroffenen in jedem Fall eines oder mehrere der folgenden Dokumente entzogen oder vorübergehend untersagt:
- Führerschein und etwaige Berufslizenzen
- Waffenlizenz
- Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis aus touristischen Gründen
Die Dauer der Aussetzung reicht von mindestens 1 Monat bis maximal 1 Jahr. Das Verbot, Dokumente zu erhalten, geht bis zu maximal 3 Jahren.
Aber wenn der Anbau von Cannabis, je nach Fall, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, warum kann man dann Cannabis samen kaufen?
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Warum ist es in Deutschland möglich, Cannabissamen zu kaufen?
Der Grund dafür ist sehr einfach und besteht darin, dass das Gesetz bei Marijuana nur die Blätter, die Blütenstände, das Öl und das Harz als Betäubungsmittel betrachtet.
Tatsächlich enthalten nur diese Produkte THC, im Gegensatz zu den Samen!
So sind Online Cannabis Samen absolut legal (bis zur Keimung) und können als Sammlerstücke gekauft werden. Der Anbau von selbstblühendem Saatgut, feminisiertem Saatgut und schnelle cannabis samen ist hiervon jedoch ausgenommen und das Keimen stellt eine Straftat oder ein Vergehen dar.
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